Synthetische Vermögensanlage Crowdinvesting - Fluch oder Segen ?
vis. Prof. Dr. Rainer Schenk (Steuerberater) • 5. November 2018
Wir als Fintech Institut der KANZLEI DR. SCHENK beschäftigen uns mit der rechtlichen Würdigung der beim Crowdinvesting zum Einsatz kommenden Verträge.
Gerade bei den qualifizierten Nachrangdarlehen mit laufender Tilgung über die gesamte Laufzeit hinweg besteht die Gefahr, dass diese speziell synthetisch erzeugten Darlehen tatsächlich keine Nachrangdarlehen darstellen und der Emittent dieser "Vermögensanlage" aus der Bereichsausnahme des VermAnlG fällt und in eine nicht erlaubtes Einlagengeschäft nach KWG "rutscht". Das hätte worst case zur Folge, dass die Verträge zwischen Hunderten von Kleinanlegern und dem betroffene Emittenten durch die Intervention der BaFin rückabgewickelt werden müssten, was im Ergebnis einen Crowdinvesting-Totalschaden verursachen würde, vor dem Hintergrund, dass der Emittent die vormals gewährten Gelder faktisch aufgrund der Liquiditätslage ggf. überhaupt nicht zurückzahlen könnte. Unsere Kanzlei steht derzeit mit der BaFin im fachlichen Austausch.
Weitere fachliche Ausführungen zur Problematik der ratierlichen Tilgung von Nachrangdarlehen in Kürze.
Blog KANZLEI DR. SCHENK

KANZLEI DR. SCHENK Wer seine Steuerkanzlei im Griff hat, sollte wie ein Unternehmer denken und handeln. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass Steuerberater wie früher höchst ineffizient arbeiten und ihre Mandanten und Mandantinnen mit zu hohen Gebühren belasten. Sehr gut strukturierte Kanzleien sollten in der Lage sein, die Gebühren um bis zu 50% zu senken. Der Ertrag für die Kanzlei schmälert sich dabei durch optimierte Prozesse und Automatisierung nicht. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht fair! Wir wissen als ISO 9001:2015 zertifizierte Steuerkanzlei und Softwareentwickler, wovon wir reden. www.kanzleidrschenk.de #steuerberater #steuerberatung #digitalebuchhaltung

Im Wahljahr 2021 entscheidet sich scheinbar für viele Unternehmen "VIELES". Dass es zu einer von den GRÜNEN und in persona von KOBOLD-Baerbock angeführten Regierung kommen wird, ist offensichtlich. Schaut man sich das Wahlprogramm der Grünen an, wird einem schnell klar, dass für vermögende Menschen und vor allem für Unternehmen zukünftig eine landesweite Enteignung und/oder zu entscheidenden Beschneidung unternehmerischer Freiheiten droht. Zahlreiche Unternehmer*innen kommen derzeit auf uns zu und bitten um unseren Rat und Expertise, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensflucht, respektive Unternehmensverlagerung ins Ausland Sinn macht und wenn ja, was dies an Kosten und Steuern auslösen wird. Wir stehen daher mit unseren vorhandenen und neuen Mandanten*innen im engen Austausch und gestalten für diese ein sinnvolles individuelles Verlagerungsmodell. Vermögende Privatpersonen hingegen beraten wir in der jetzigen Lage sehr eng in Punkto vorweggenommene Erbfolge und Verlagerung /Umschichtung von Vermögen zur Vermeidung von Negativzinsen, Enteignung und Flächenbrand durch die Dynamisierung der Inflation. Wenn auch Sie entsprechende Gedanken "umtreibt", so können Sie gerne auf unsere Expertise vertrauen und in einer ersten "Online" TeleTax-Sprechstunde mit uns über solche Themen sprechen. Das Honorar für die Sprechstunde durch einen zertifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird im Fall einer Beauftragung vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Zur Terminierung nutzen Sie gerne unseren eTermin Online Shop der KANZLEI DR. SCHENK https://www.kanzleidrschenk.de/steuerberater-online-shop