InvestorTax 4.0 ... wir starten durch
Vis. Professor Dr. Rainer Schenk (PhD.), Steuerberater - Certified Tax Advisor • 8. Juni 2021
Wir öffnen unser selbst entwickeltes FinTech System mit neuen Schnittstellen

Bereits im 2011 hatten wir damit begonnen, uns auf wissenschaftlicher Basis mit der digitalen Finanzierung von Unternehmen zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang hatten wir eine komplette online Finanzierungsplattform zur Exploration der Optimierung des gesamten Workflows programmiert. Namhafte Finanzierungsplattformen im Bereich des Crowdfunding holten sich von unserer Kanzlei Rat, um ihre eigene und individuelle Plattform zu entwickeln. Im weiteren Verlauf beschäftigten wir uns insbesondere um die Bezahl-Prozesse und Steuerprozesse beim Managen Hunderttausender Vermögensanlagen von Emittenten und Internetplattformen. Daraus entstand unsere eigene Software Applikation "InvestorTax". Zahlreiche Crowdfunding Plattformen und Hunderte von Emittenten (Startups, Seed-Unternehmen, Wachstumsunternehmen, Windparks, Solarparks, Genossenschaften etc.) nahmen unseren Service rund um das Thema Steuern bei Vermögensanlagen in Anspruch. Seitdem haben wir zu 100% fehlerfrei diese Unternehmen steuerlich begleitet. Wir sind die einzige Steuerkanzlei in Deutschland, die diesen Service europaweit anbietet.
Im Zuge der weitere Automatisierung und Digitalisierung unseres SaaS (Software as a Service) bieten wir nun in Kürze noch mehr Service für Unternehmen und Plattformen an, auch für Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Banken.
Über diverse API Schnittstellen können Unternehmen unter Beachtung der strengen Regeln des Datenschutzes online Daten von Investoren und deren Investments in unser System importieren und autark ihre Daten in unserem System verarbeiten lassen. Nach Beendigung des Prozesses stehen dem Unternehmen über einen Datenexport alle Steuerberechnungen, sämtliche Dokumente (Zinsabrechnungsmitteilungen, Steuerbescheinigungen, Zahlungsdateien und Steueranmeldungen zur Verfügung.
Alternativ kümmern wir uns für Unternehmen als Full-Service Kanzlei zur Entlastung der Unternehmen unter anderem um folgende Prozesse:
- Datenhaltung der Verträge.
- Datenhaltung der Investoren, Anleger, Gesellschafter, Aktionäre, Kunden etc.. Aktualisierung der Daten bis hin zu den Kontodaten
- Berechnung von Zinsen, Dividenden, Exit- und Verwässerungsszenarien.
- Begleitung von Finanzierungsprozessen ab dem Zeitpunkt t0 für Internet Plattformen (Entlastung der Plattformen von Finanzprozessen, die wir automatisiert haben. Die Plattform kümmert sich nur nur um ihr eigenes Main-Business, die Vermittlung von Unternehmensfinanzierungen.
- Mapping von Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen.
- Mapping von KISTAM (Kirchensteuerabzugsmerkmalen, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag).
- Digitalisierung der Steuererstattungsanträge für Steuerausländer.
- Erzeugen sämtlicher Dokumente (Zinsabrechnungen, Steuerbescheinigungen)
- Online Verfügbarkeit der Dokumente für jeden Anleger, Investor etc.
- Elektronische FSAK Meldung an die Finanzverwaltung für steuerfrei gestellte Kapitalerträge.
- autarke automatisierte Durchführung des Zahlungsverkehrs bzw. Begleitung des Zahlungsprozesses (Zinsen, Dividenden, Tilgung, Ratenzahlungen).
- Erstellung der Steueranmeldungen und Erledigung der Steuerzahlung an das Finanzamt des kapitalertragsteuerabzugsverpflichteten Unternehmens.
- Kompletter steuerlicher Service für TOKENIZED (TOKEN) Assest, Finanzinstrumente, Wertpapiere (Full-Service wie oben beschrieben).
- IT-Verwaltung der TOKEN.
- Darüber hinaus bieten wir Steuerberater:innen unseren digitalen Service über API Schnittstellen an, damit diese für ihre Mandantschaft alle relevanten Prozesse rund um das Themas Kapitalertragsteuer in unserem System abbilden kann vom Umfang mehr Automatisierung als derzeit von der DATEV angeboten.
Bei Interesse buchen Sie über unseren Steuerberater OnlineShop einfach eine kostenlosen und unverbindliche Online Beratung via Videokonferenz: Hier geh's zum Shop.
KANZLEI DR. SCHENK
Blog KANZLEI DR. SCHENK

KANZLEI DR. SCHENK Wer seine Steuerkanzlei im Griff hat, sollte wie ein Unternehmer denken und handeln. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass Steuerberater wie früher höchst ineffizient arbeiten und ihre Mandanten und Mandantinnen mit zu hohen Gebühren belasten. Sehr gut strukturierte Kanzleien sollten in der Lage sein, die Gebühren um bis zu 50% zu senken. Der Ertrag für die Kanzlei schmälert sich dabei durch optimierte Prozesse und Automatisierung nicht. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht fair! Wir wissen als ISO 9001:2015 zertifizierte Steuerkanzlei und Softwareentwickler, wovon wir reden. www.kanzleidrschenk.de #steuerberater #steuerberatung #digitalebuchhaltung

Im Wahljahr 2021 entscheidet sich scheinbar für viele Unternehmen "VIELES". Dass es zu einer von den GRÜNEN und in persona von KOBOLD-Baerbock angeführten Regierung kommen wird, ist offensichtlich. Schaut man sich das Wahlprogramm der Grünen an, wird einem schnell klar, dass für vermögende Menschen und vor allem für Unternehmen zukünftig eine landesweite Enteignung und/oder zu entscheidenden Beschneidung unternehmerischer Freiheiten droht. Zahlreiche Unternehmer*innen kommen derzeit auf uns zu und bitten um unseren Rat und Expertise, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensflucht, respektive Unternehmensverlagerung ins Ausland Sinn macht und wenn ja, was dies an Kosten und Steuern auslösen wird. Wir stehen daher mit unseren vorhandenen und neuen Mandanten*innen im engen Austausch und gestalten für diese ein sinnvolles individuelles Verlagerungsmodell. Vermögende Privatpersonen hingegen beraten wir in der jetzigen Lage sehr eng in Punkto vorweggenommene Erbfolge und Verlagerung /Umschichtung von Vermögen zur Vermeidung von Negativzinsen, Enteignung und Flächenbrand durch die Dynamisierung der Inflation. Wenn auch Sie entsprechende Gedanken "umtreibt", so können Sie gerne auf unsere Expertise vertrauen und in einer ersten "Online" TeleTax-Sprechstunde mit uns über solche Themen sprechen. Das Honorar für die Sprechstunde durch einen zertifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird im Fall einer Beauftragung vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Zur Terminierung nutzen Sie gerne unseren eTermin Online Shop der KANZLEI DR. SCHENK https://www.kanzleidrschenk.de/steuerberater-online-shop

Bei allen Crowdinvesting Finanzierungen mittels Nachrangdarlehen besteht eine Abzugsverpflichtung für Kapitalertragsteuer . Grund: Der partiarische Charakter prägt in diesen Fällen das Nachrangdarlehen und löst somit die Rechtsfolge der Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung aus. Das betrifft auch die Finanzierung von Immobilien-Projekten mittels Crowdfunding und Nachrangdarlehen. Bei Nichtbeachtung der Gesetzeslage machen sich die Emittenten und Projektverantwortlichen strafbar.-