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KANZLEI DR. SCHENK Mittelverwendungskontrolleur gemäß Vermögensanlagengesetz

Diplom-Kaufmann vis. professor Dr. Rainer Schenk (PhD) • Dez. 11, 2021

Unser Portfolio im Bereich der Betreuung von Emittenten von Wertpapieren und Vermögensanlagen haben wir erweitert.

An alle Emittenten und/oder Finanzierungs-Internet-Plattformbetreiber!

Unsere ISO zertifizierte Steuerkanzlei KANZLEI DR. SCHENK möchte Sie darüber informieren, dass wir ab sofort gemäß vorbezeichneter Norm (§ 5 c Abs. 2 VermAnlG) als Mittelverwendungskontrolleure tätig sind. 

Da wir eine von sehr wenigen in Deutschland ISO-zertifizierten Kanzleien sind (nur rund 3 % von 40.000 Kanzleien haben diesen Status) und wir auf Basis dieser Zertifizierung stets danach streben, prozessoptimierte Beratungsleistungen anzubieten, hat es sich angeboten, auch die sehr komplexe Sparte „VermAnlG-Mittelverwendungskontrolle“ basierend auf unsere Gesamtzertifizierung und unserer Erfahrung in unser Portfolio aufzunehmen und die entsprechenden Leistungen am (Kapital)Markt ab sofort anzubieten. Damit runden wir unsere seit Jahren bestehenden Kernkompetenzen im Bereich Vermögensanlagengesetz, Crowdfunding, EK Emissionen und TaxTech/FinTech ganzheitlich ab. 

In der Umsetzung haben wir einen eigenen Workflow als Standard definiert und eigene Bank-Anderkonten eingerichtet, die im sogenannten UND-Verfahren genutzt werden.

Eine eigene standardisierte Verfahrensdokumentation wird aktuell einer speziellen und separaten Zertifizierung unterzogen. Diese Verfahrensdokumentation ist individuell für das jeweilige Finanzierungsprojekt adaptierbar und zwingender Bestandteil der für eine Mittelverwendungskontrolle notwendigen Dokumentations- und Berichtspflichten.

Soweit in dem Kontrollverfahren Prozesse automatisiert werden können, wird dies von uns entsprechend umgesetzt, auch über eigene IT Parallelprozesse. Da unsere Experten-Kanzlei eigene Softwareentwicklung betreibt, sind wir also in der IT-seitigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Mittelverwendungskontrolle völlig autark, also unabhängig und somit schnell und flexibel.

Infolge ist es uns möglich, unsere Leistungen als Mittelverwendungskontrolleure kostenseitig möglichst günstig anzubieten und sogar als FLAT abrechnen zu können.

Sofern Sie Interesse an unserem Service als Mittelverwendungskontrolleure haben und von der gesetzlichen Neuregelung betroffen sein sollten, stehen wir Ihnen gerne für eine vertiefende Video-Beratung zur Verfügung.

Bitte senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail oder buchen Sie den neuen Info-Service über unseren Steuerberater Onlineshop (diese spezielle Leistung ist dort ab dem 13.12.2021 online verfügbar).

Blog KANZLEI DR. SCHENK

von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/Tax Counsel) 09 Jan., 2022
KANZLEI DR. SCHENK Wer seine Steuerkanzlei im Griff hat, sollte wie ein Unternehmer denken und handeln. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass Steuerberater wie früher höchst ineffizient arbeiten und ihre Mandanten und Mandantinnen mit zu hohen Gebühren belasten. Sehr gut strukturierte Kanzleien sollten in der Lage sein, die Gebühren um bis zu 50% zu senken. Der Ertrag für die Kanzlei schmälert sich dabei durch optimierte Prozesse und Automatisierung nicht. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht fair! Wir wissen als ISO 9001:2015 zertifizierte Steuerkanzlei und Softwareentwickler, wovon wir reden. www.kanzleidrschenk.de #steuerberater #steuerberatung #digitalebuchhaltung
von Dr. Rainer Schenk Steuerberater / Tax Counsel 11 Dez., 2021
Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtung bei allen Vermögensanlagen, auch bei festverzinslichen Nachrangdarlehen
von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/vis. Prof.) 14 Juli, 2021
Finanzämter und Eisdielen - empfindliche Mehrsteuern als Ziel.
Kapitalertragsteuer und digitale Finanzierungsprozesse in neuer IT Dimension mit InvestorTax 4.0
von Vis. Professor Dr. Rainer Schenk (PhD.), Steuerberater - Certified Tax Advisor 08 Juni, 2021
Wir schaffen als erste digitale Steuerkanzlei und FinTech Unternehmen für die Digitalisierung von Unternehmensfinanzierungen eine neue Dimension des SaaS.
von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater) 21 Apr., 2021
Im Wahljahr 2021 entscheidet sich scheinbar für viele Unternehmen "VIELES". Dass es zu einer von den GRÜNEN und in persona von KOBOLD-Baerbock angeführten Regierung kommen wird, ist offensichtlich. Schaut man sich das Wahlprogramm der Grünen an, wird einem schnell klar, dass für vermögende Menschen und vor allem für Unternehmen zukünftig eine landesweite Enteignung und/oder zu entscheidenden Beschneidung unternehmerischer Freiheiten droht. Zahlreiche Unternehmer*innen kommen derzeit auf uns zu und bitten um unseren Rat und Expertise, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensflucht, respektive Unternehmensverlagerung ins Ausland Sinn macht und wenn ja, was dies an Kosten und Steuern auslösen wird. Wir stehen daher mit unseren vorhandenen und neuen Mandanten*innen im engen Austausch und gestalten für diese ein sinnvolles individuelles Verlagerungsmodell. Vermögende Privatpersonen hingegen beraten wir in der jetzigen Lage sehr eng in Punkto vorweggenommene Erbfolge und Verlagerung /Umschichtung von Vermögen zur Vermeidung von Negativzinsen, Enteignung und Flächenbrand durch die Dynamisierung der Inflation. Wenn auch Sie entsprechende Gedanken "umtreibt", so können Sie gerne auf unsere Expertise vertrauen und in einer ersten "Online" TeleTax-Sprechstunde mit uns über solche Themen sprechen. Das Honorar für die Sprechstunde durch einen zertifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird im Fall einer Beauftragung vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Zur Terminierung nutzen Sie gerne unseren eTermin Online Shop der KANZLEI DR. SCHENK https://www.kanzleidrschenk.de/steuerberater-online-shop
digitale Steuerberatung
von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk 07 Jan., 2021
Wir beraten als Steuerberater zu 100% digital und das seit 2016.
von Dr. Rainer Schenk, Steuerberater Certified Tax Advisor 25 Dez., 2020
Nachrangdarlehen und Lending - Kapitalertragsteuer Abzugsverpflichtung ab 2021 im Bereich Crowdinvesting und Crowdlending
von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/Visiting Professor/Certified Tax Advisor) 02 Okt., 2020
PhDr. Dr. Rainer Schenk (PhD.) als langjähriger Dozent und Gast-Professor an internationaler Universität zum Thema Crowdfunding und Digitalisierung der Unternehmensfinanzierung
Rechtliche Rahmenbedingungen beim Crowdlending, insbesondere auch im Bereich der Steuern
von Diplom-Kaufmann Universität Dr. Rainer Schenk (ISO- zertifizierter Steuerberater) 27 Sept., 2020
Erörterung der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Crowdlending, insbesondere bzgl. der Kapitalertragsteuer Abzugsverpflichtung ab dem 01.01.2021.
von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk (Steuerberater) KANZLEI DR. SCHENK 26 Sept., 2020
Bei allen Crowdinvesting Finanzierungen mittels Nachrangdarlehen besteht eine Abzugsverpflichtung für Kapitalertragsteuer . Grund: Der partiarische Charakter prägt in diesen Fällen das Nachrangdarlehen und löst somit die Rechtsfolge der Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung aus. Das betrifft auch die Finanzierung von Immobilien-Projekten mittels Crowdfunding und Nachrangdarlehen. Bei Nichtbeachtung der Gesetzeslage machen sich die Emittenten und Projektverantwortlichen strafbar.-
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