Blog Post

Kapitalertragsteuer nun auch beim Crowdlending?

Diplom-Kaufmann Univ. Dr. Rainer Schenk (PhD.) • Mai 27, 2019

Unerwartete Wende - Steuerschlupfloch Crowdfunding geschlossen?

Jetzt werden wohl die restlichen vermeintlichen " # Steuerschlupflöcher beim # Crowdfunding "durch den Gesetzgeber geschlossen. Nachdem nun zweifelsfrei sowohl für partiarische Darlehen, festverzinste Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen als auch für Genussrechte für den Emittenten dieser Crowdfunding Vermögensanlagen eine Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung besteht, sollen laut Gesetzesentwurf Jahressteuergesetz 2019 auch die reinen # Crowdlending Zinsen dem Kapitalertragsteuerabz ug unterworfen werden.

https://www.gruenderszene.de/perspektive/kapitalertragsteuer-crowdlending

Das haben wir als Spezialkanzlei für Crowdfunding bereits im Jahr 2018 vorausgesagt, weil beim Crowdlending die Gefahr des Steuerausfalls für den Staat durch nicht erklärte Kapitalerträge extrem hoch ist.

Wir haben indessen für Crowdlending mit unserem #InvestorTax eine Spezial-Steuer-Software entwickelt und stehen natürlich den Crowdlending Plattformen mit unseren Steuer-Diensten zur Verfügung. Dadurch relativiert sich für die Plattformbetreiber die steuerliche Herausforderung, weil wir mit Investortax skalieren und automatisieren. Wir sind derzeit die einzige Spezialkanzlei für Crowdfunding in Deutschland, die dieses Alleinstellungsmerkmal hat, mit eigener interne Abteilung für Softwareprogrammierung versteht sich, um keine Abhängigkeiten zu Externen zu haben.

Im Übrigen sei angemerkt, dass die Plattformbetreiber keine gesetzliche Grundlage haben, steuerliche Bemessungsgrundlagen selbst zu ermitteln und/oder Steuerbescheinigungen zu erstellen. Es handelt sich hierbei um Vorbehaltsaufgaben gem. StBerG.

Das dürfen nur Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften.

Ein Verstoß sorgt für empfindliche Bußgelder und kann bis zur Gewerbeuntersagung für die Crowdfunding-Plattformbetreiber führen.

Blog KANZLEI DR. SCHENK

von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/Tax Counsel) 09 Jan., 2022
KANZLEI DR. SCHENK Wer seine Steuerkanzlei im Griff hat, sollte wie ein Unternehmer denken und handeln. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass Steuerberater wie früher höchst ineffizient arbeiten und ihre Mandanten und Mandantinnen mit zu hohen Gebühren belasten. Sehr gut strukturierte Kanzleien sollten in der Lage sein, die Gebühren um bis zu 50% zu senken. Der Ertrag für die Kanzlei schmälert sich dabei durch optimierte Prozesse und Automatisierung nicht. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht fair! Wir wissen als ISO 9001:2015 zertifizierte Steuerkanzlei und Softwareentwickler, wovon wir reden. www.kanzleidrschenk.de #steuerberater #steuerberatung #digitalebuchhaltung
von Diplom-Kaufmann vis. professor Dr. Rainer Schenk (PhD) 11 Dez., 2021
Dr. Rainer Schenk (ISO 9001-2015 zertifizierte Kanzlei Dr. Schenk) Portfolioerweiterung als Mittelverwendungskontrolleur gemäß § 5c Vermögensanlagengesetz
von Dr. Rainer Schenk Steuerberater / Tax Counsel 11 Dez., 2021
Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtung bei allen Vermögensanlagen, auch bei festverzinslichen Nachrangdarlehen
von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/vis. Prof.) 14 Juli, 2021
Finanzämter und Eisdielen - empfindliche Mehrsteuern als Ziel.
Kapitalertragsteuer und digitale Finanzierungsprozesse in neuer IT Dimension mit InvestorTax 4.0
von Vis. Professor Dr. Rainer Schenk (PhD.), Steuerberater - Certified Tax Advisor 08 Juni, 2021
Wir schaffen als erste digitale Steuerkanzlei und FinTech Unternehmen für die Digitalisierung von Unternehmensfinanzierungen eine neue Dimension des SaaS.
von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater) 21 Apr., 2021
Im Wahljahr 2021 entscheidet sich scheinbar für viele Unternehmen "VIELES". Dass es zu einer von den GRÜNEN und in persona von KOBOLD-Baerbock angeführten Regierung kommen wird, ist offensichtlich. Schaut man sich das Wahlprogramm der Grünen an, wird einem schnell klar, dass für vermögende Menschen und vor allem für Unternehmen zukünftig eine landesweite Enteignung und/oder zu entscheidenden Beschneidung unternehmerischer Freiheiten droht. Zahlreiche Unternehmer*innen kommen derzeit auf uns zu und bitten um unseren Rat und Expertise, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensflucht, respektive Unternehmensverlagerung ins Ausland Sinn macht und wenn ja, was dies an Kosten und Steuern auslösen wird. Wir stehen daher mit unseren vorhandenen und neuen Mandanten*innen im engen Austausch und gestalten für diese ein sinnvolles individuelles Verlagerungsmodell. Vermögende Privatpersonen hingegen beraten wir in der jetzigen Lage sehr eng in Punkto vorweggenommene Erbfolge und Verlagerung /Umschichtung von Vermögen zur Vermeidung von Negativzinsen, Enteignung und Flächenbrand durch die Dynamisierung der Inflation. Wenn auch Sie entsprechende Gedanken "umtreibt", so können Sie gerne auf unsere Expertise vertrauen und in einer ersten "Online" TeleTax-Sprechstunde mit uns über solche Themen sprechen. Das Honorar für die Sprechstunde durch einen zertifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird im Fall einer Beauftragung vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Zur Terminierung nutzen Sie gerne unseren eTermin Online Shop der KANZLEI DR. SCHENK https://www.kanzleidrschenk.de/steuerberater-online-shop
digitale Steuerberatung
von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk 07 Jan., 2021
Wir beraten als Steuerberater zu 100% digital und das seit 2016.
von Dr. Rainer Schenk, Steuerberater Certified Tax Advisor 25 Dez., 2020
Nachrangdarlehen und Lending - Kapitalertragsteuer Abzugsverpflichtung ab 2021 im Bereich Crowdinvesting und Crowdlending
von Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/Visiting Professor/Certified Tax Advisor) 02 Okt., 2020
PhDr. Dr. Rainer Schenk (PhD.) als langjähriger Dozent und Gast-Professor an internationaler Universität zum Thema Crowdfunding und Digitalisierung der Unternehmensfinanzierung
Rechtliche Rahmenbedingungen beim Crowdlending, insbesondere auch im Bereich der Steuern
von Diplom-Kaufmann Universität Dr. Rainer Schenk (ISO- zertifizierter Steuerberater) 27 Sept., 2020
Erörterung der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Crowdlending, insbesondere bzgl. der Kapitalertragsteuer Abzugsverpflichtung ab dem 01.01.2021.
Weitere Beiträge
Share by: