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Digitale Nomaden und Steuerminimierung. Geht das?

Dr. Rainer Schenk (Steuerberater, Certified Tax Counselor) • Sept. 23, 2020

STEUERLICH RAUS AUS DEUTSCHLAND?


Kann eine Steuerminimierungsgestaltung so funktionieren? Wir erörtern bei Interesse das folgende Gestaltungsmodell und stellen fest, ob es rechtlich sauber funktioniert und oder ob es andere steuerliche Optionen - auch in anderen Ländern - gibt. In Zeiten von COVID 19 ändert sich die Welt und erst recht die Arbeitswelt. Möchten Sie vielleicht auch Ihr persönliches Steuersystem und Ihren Working Space steuerlich optimieren?

Wir sind digital und online für Sie da. Senden Sie uns eine Nachricht unter info@kanzlei-schenk.eu oder nehmen Sie über unsere HP mit uns über das Kontaktformular Verbindung auf www.kanzleidrschenk.de 

Konkrete Maßnahmen, die im Rahmen der avisierten Gestaltung umgesetzt werden müssten:

* Sie mieten eine richtige Wohnung in Malta und melden sich dort offiziell an (Sie erhalten sogar einen maltesischen Personalausweis). Malta wird Ihr offizieller Lebensmittelpunkt

* Sie gründen auf MALTA eine Gesellschaft, die Ihne nzu 100% gehört. Diese ist offiziell Ihr Arbeitgeber. Sie verdienen ein festes Gehalt von z.B. 20.000 Euro im Jahr, damit Sie Ihre Miete AUF Malta bezahlen können. Dieses Einkommen wird in Malta versteuert.

* Sie stellen Ihren Kunden Rechnungen für Ihre Leistungen über die MALTA GESELLSCHAFT, gesetzeskonform. Sie haben ja eine Geschäftadresse und aktive Betriebsstätte auf Malta.

* Das Unternehmen auf Malta bezahlt effektiv 5% Körperschaftsteuer auf den Gewinn, der Rest fließt an eine Holding-Gesellschaft im Ausland (z.B. Gibraltar)

* Die Holding schüttet den Gewinn an Sie aus. Dieser ist als Auslandseinkommen für Sie steuerfrei auf Malta.

* Sie haben ein Bankkonto in Malta (für Ihr Gehalt) und eines in Gibraltar für Ihre Gewinnausschüttungen bzw. Dividenden.

Sie bezahlen also im Ergebnis total 5% Steuern auf die Unternehmensgewinne plus eine geringe Steuer auf das Gehalt in Malta. Sie haben mit dieser Gestaltung im internationalen Steuerrecht erhebliche Vorteile hinsichtlich Rechts- und Planungssicherheit gegenüber anderen Gestaltungen.

Beste digitale Grüße

Ihre KANZLEI DR. SCHENK

Blog KANZLEI DR. SCHENK

von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater/Tax Counsel) 09 Jan., 2022
KANZLEI DR. SCHENK Wer seine Steuerkanzlei im Griff hat, sollte wie ein Unternehmer denken und handeln. In der heutigen Zeit kann es nicht sein, dass Steuerberater wie früher höchst ineffizient arbeiten und ihre Mandanten und Mandantinnen mit zu hohen Gebühren belasten. Sehr gut strukturierte Kanzleien sollten in der Lage sein, die Gebühren um bis zu 50% zu senken. Der Ertrag für die Kanzlei schmälert sich dabei durch optimierte Prozesse und Automatisierung nicht. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß und erst recht nicht fair! Wir wissen als ISO 9001:2015 zertifizierte Steuerkanzlei und Softwareentwickler, wovon wir reden. www.kanzleidrschenk.de #steuerberater #steuerberatung #digitalebuchhaltung
von Diplom-Kaufmann vis. professor Dr. Rainer Schenk (PhD) 11 Dez., 2021
Dr. Rainer Schenk (ISO 9001-2015 zertifizierte Kanzlei Dr. Schenk) Portfolioerweiterung als Mittelverwendungskontrolleur gemäß § 5c Vermögensanlagengesetz
von Dr. Rainer Schenk Steuerberater / Tax Counsel 11 Dez., 2021
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von Dr. Rainer Schenk (Steuerberater) 21 Apr., 2021
Im Wahljahr 2021 entscheidet sich scheinbar für viele Unternehmen "VIELES". Dass es zu einer von den GRÜNEN und in persona von KOBOLD-Baerbock angeführten Regierung kommen wird, ist offensichtlich. Schaut man sich das Wahlprogramm der Grünen an, wird einem schnell klar, dass für vermögende Menschen und vor allem für Unternehmen zukünftig eine landesweite Enteignung und/oder zu entscheidenden Beschneidung unternehmerischer Freiheiten droht. Zahlreiche Unternehmer*innen kommen derzeit auf uns zu und bitten um unseren Rat und Expertise, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensflucht, respektive Unternehmensverlagerung ins Ausland Sinn macht und wenn ja, was dies an Kosten und Steuern auslösen wird. Wir stehen daher mit unseren vorhandenen und neuen Mandanten*innen im engen Austausch und gestalten für diese ein sinnvolles individuelles Verlagerungsmodell. Vermögende Privatpersonen hingegen beraten wir in der jetzigen Lage sehr eng in Punkto vorweggenommene Erbfolge und Verlagerung /Umschichtung von Vermögen zur Vermeidung von Negativzinsen, Enteignung und Flächenbrand durch die Dynamisierung der Inflation. Wenn auch Sie entsprechende Gedanken "umtreibt", so können Sie gerne auf unsere Expertise vertrauen und in einer ersten "Online" TeleTax-Sprechstunde mit uns über solche Themen sprechen. Das Honorar für die Sprechstunde durch einen zertifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird im Fall einer Beauftragung vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Zur Terminierung nutzen Sie gerne unseren eTermin Online Shop der KANZLEI DR. SCHENK https://www.kanzleidrschenk.de/steuerberater-online-shop
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Rechtliche Rahmenbedingungen beim Crowdlending, insbesondere auch im Bereich der Steuern
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