Kann eine Steuerminimierungsgestaltung so funktionieren? Wir erörtern bei Interesse das folgende Gestaltungsmodell und stellen fest, ob es rechtlich sauber funktioniert und oder ob es andere steuerliche Optionen - auch in anderen Ländern - gibt. In Zeiten von COVID 19 ändert sich die Welt und erst recht die Arbeitswelt. Möchten Sie vielleicht auch Ihr persönliches Steuersystem und Ihren Working Space steuerlich optimieren?
Wir sind digital und online für Sie da. Senden Sie uns eine Nachricht unter info@kanzlei-schenk.eu oder nehmen Sie über unsere HP mit uns über das Kontaktformular Verbindung auf www.kanzleidrschenk.de
Konkrete Maßnahmen, die im Rahmen der avisierten Gestaltung umgesetzt werden müssten:
* Sie mieten eine richtige Wohnung in Malta und melden sich dort offiziell an (Sie erhalten sogar einen maltesischen Personalausweis). Malta wird Ihr offizieller Lebensmittelpunkt
* Sie gründen auf MALTA eine Gesellschaft, die Ihne nzu 100% gehört. Diese ist offiziell Ihr Arbeitgeber. Sie verdienen ein festes Gehalt von z.B. 20.000 Euro im Jahr, damit Sie Ihre Miete AUF Malta bezahlen können. Dieses Einkommen wird in Malta versteuert.
* Sie stellen Ihren Kunden Rechnungen für Ihre Leistungen über die MALTA GESELLSCHAFT, gesetzeskonform. Sie haben ja eine Geschäftadresse und aktive Betriebsstätte auf Malta.
* Das Unternehmen auf Malta bezahlt effektiv 5% Körperschaftsteuer auf den Gewinn, der Rest fließt an eine Holding-Gesellschaft im Ausland (z.B. Gibraltar)
* Die Holding schüttet den Gewinn an Sie aus. Dieser ist als Auslandseinkommen für Sie steuerfrei auf Malta.
* Sie haben ein Bankkonto in Malta (für Ihr Gehalt) und eines in Gibraltar für Ihre Gewinnausschüttungen bzw. Dividenden.
Sie bezahlen also im Ergebnis total 5% Steuern auf die Unternehmensgewinne plus eine geringe Steuer auf das Gehalt in Malta. Sie haben mit dieser Gestaltung im internationalen Steuerrecht erhebliche Vorteile hinsichtlich Rechts- und Planungssicherheit gegenüber anderen Gestaltungen.
Beste digitale Grüße
Ihre KANZLEI DR. SCHENK